Dr. Thomas Naujokat

Berufsrecht

Ich habe einen Studienabschluss als Diplom-Psychologe (Schwerpunkt Gesundheitswesen) und besitze eine Zulassung als Heilpraktiker begrenzt auf das Gebiet der Psychotherapie. Diese Zulassung erfolgte aufgrund meines Studienabschlusses verbunden mit meinen psychotherapeutischen Ausbildungen durch das Gesund­heitsamt.

Die Arbeit mit mir kann von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht erstattet werden. Auch nicht im Falle, dass ein kassenzugelassener Therapeut nicht gefunden wird.

Eine Zulassung zur sogenannten Regelversorgung, also eine Kassenzulassung, erfolgt ausschließlich auf Basis einer "Approbation" (genau wie bei Ärzten), die an Ausbildungen vom durch den Bundesausschuss zugelassenen Heilverfahren gebunden ist.



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